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Die Denkmalbehörde unseres Landkreises hat die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt und die Gemeinde Schulzendorf den Auftrag für die Rekonstruktion des Kronleuchters in der Patronatskirche ausgelöst.
Die Kosten für die Ausführung durch die Antike Lampen Scherler GmbH aus Berlin trägt unser Verein. Herzlichen Dank an alle Spenderinnen und Spender die dazu beitrugen, dass die Rekonstruktion ausgeführt werden kann.
Rund 5200 € sind dafür erforderlich.
1912 wurde der Kronleuchter angeschafft. Voraussetzung dafür war der Anschluß des Altdorfes an die Stromversorgung, für die die Familie Israel 1911 gesorgt hatte. Sie war es auch, die die Kosten für die elektrische Beleuchtung in der Kirche übernahm. Alle Leitungen wurden in die Wände gelegt, was damals nicht unbedingt üblich war.
Die Anbringung eines Kronleuchters stand im Zusammenhang mit dem Anbau der Apsis, der 1912 erfolgte. Um die Art des Kronleuchters entstand eine Auseinandersetzung zwischen dem mit dem Anbau betrauten Baurat Holland und dem Schulzendorfer Pfarrer Niendorf.
Niendorf schreibt am 8. Oktober 1912: “Ich habe mich mit freudigem Herzen der großen Mühe unterzogen, die ganze Ausschmückung der Kirche durch freiwillige Spenden der einzelnen Gemeindemitglieder zu beschaffen. Weil ich nun eine mir von Herrn Baurat Holland durch seinen Architekten Gabke präsentierte elektrische Krone, die mir nicht gefiel und mir für meine Mittel viel zu teuer war, zurückwies und mir von der Conrad’schen Fabrik in Berlin eine andere durchaus stilgerechte Krone ankaufen ließ, zeigte der Herr Baurat von Stund an eine recht gehässige Gesinnung gegen mich. Das pariert [zeigt] sich nicht nur durch den Ton seines Schreibens, nicht nur dadurch, daß er überall verbreitet:’Der Kaplan wolle durchaus die Kirche zur Kneipe machen, weil die von mir gewählte Krone, nur in ein besseres Lokal passe …'”
Baurat Holland erwidert am 10. Oktober:” Die von dem Hause Israel bezahlte elektrische Beleuchtungsanlage hat der Herr Pfarrer ohne meine Mitwirkung und Anhörung ausführen lassen. Dazu hat der Pfarrer einen Kronleuchter durch den die Leitungsarbeiten ausführenden Monteur beschafft, der nach meinem Urteil für die Kirche nicht geeignet ist. Ich habe deshalb auch offen in der Sitzung des Kirchenrates gesagt, ein solcher Kronleuchter passe für eine Restauration nicht aber für eine Kirche.”
So Unrecht hatte Baurat Holland wohl nicht, denn der Kronleuchter musste später noch mit fünf hängenden Leuchten ergänzt werden.
Unsere Aufgabe ist es heute nicht, in dem Streit zu entscheiden. Längst ist der Kronleuchter denkmalgeschützt und wird in der vorgefundenen Form wiederhergestellt.
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