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Satzung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

des Vereins<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

zur Wiederherstellung der Patronatskirche und des Dorfangers Schulzendorf e.V.<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Dorfstra\u00dfe 20 in 15732 Schulzendorf<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

errichtet auf der Gr\u00fcndungsversammlung am 10.12.1999 in 15732 Schulzendorf,
zuletzt ge\u00e4ndert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.02.2012<\/p>\n\n\n\n

\u00a71<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Name, Sitz und Gerichtsstand des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Der Verein zur Wiederherstellung der Patronatskirche und des Dorfangers Schulzendorf mit Sitz in Schulzendorf und Gerichtsstand in K\u00f6nigs Wusterhausen verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Er ist ein eingetragener Verein.<\/p>\n\n\n\n

\u00a72<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Zweck des Vereins ist die Wiederherstellung des Dorfangers und der Patronatskirche sowie die Durchf\u00fchrung, F\u00f6rderung und Betreuung kultureller (k\u00fcnstlerischer) Veranstaltungen in der Patronats- kirche.<\/p>\n\n\n\n

Die Wiederherstellung soll in engem Zusammenwirken mit der Gemeinde Schulzendorf, der evangelischen Kirchengemeinde und dem Landkreis Dahme-Spreewald erfolgen.<\/p>\n\n\n\n

Die Patronatskirche soll \u00f6ffentlichen gemeinn\u00fctzigen und religi\u00f6sen Zwecken dienen.<\/p>\n\n\n\n

\u00a73<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n

    \n
  1. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n\n\n\n
  2. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n\n\n\n
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

    \u00a74<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

    Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n

    Der Verein steht allen offen, die zum Ziel der Wiederherstellung der Patronatskirche und des Dorfangers beitragen k\u00f6nnen. Ober die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n

    1. Ordentliche Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n

      \n
    1. Ordentliches Mitglied kann jede nat\u00fcrliche und jede juristische Person sein. Der Aufnahmeantrag erfolgt schriftlich an den Vorstand unter Anerkennung der Satzung.<\/li>\n\n\n\n
    2. Die Mitgliedschaft erlischt durch eine schriftliche Austrittserkl\u00e4rung, auf Vorschlag des Vorstandes und Beschluss der Mitgliederversammlung mit 2\/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder, bei einem Beitragsr\u00fcckstand von mehr als zw\u00f6lf Monaten oder bei einem dem Verein sch\u00e4digenden Verhalten oder durch Tod. Bei seinem Ausscheiden aus dem Verein hat ein Mitglied keinen Anspruch auf das Verm\u00f6gen des Vereins.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

      2. F\u00f6rdernde Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n

        \n
      1. F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen Betriebe, Einrichtungen, Organisationen, Parteien, K\u00f6rperschaften und nat\u00fcrliche Personen \u00fcber 18 Jahre sein, die die gemeinn\u00fctzigen Zwecke des Vereins durch F\u00f6rderbeitr\u00e4ge unterst\u00fctzen wollen.<\/li>\n\n\n\n
      2. F\u00f6rdernde Mitglieder haben beratende, jedoch keine beschlie\u00dfende Stimme.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

        \u00a75<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

        Aufnahmebeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n

          \n
        1. Ordentliche Mitglieder, die nat\u00fcrliche Personen sind, haben einen Aufnahmebeitrag von 25,00 EUR zu entrichten, Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr 5,00 EUR und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 10,00 EUR. \u00dcber Ausnahmen entscheidet der Vorstand. F\u00fcr juristische Personen betr\u00e4gt der Aufnahmebeitrag 50,00 EUR<\/li>\n\n\n\n
        2. F\u00f6rdernde Mitglieder, die nat\u00fcrliche Personen sind, haben einen Aufnahmebeitrag von 25,00 EUR zu entrichten. F\u00fcr alle anderen betr\u00e4gt er 125,00 EUR.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

          \u00a76<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

          Rechte und Pflichten aller Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n

            \n
          1. Ordentliche Mitglieder sind berechtigt an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, bei der Erarbeitung und Fassung von Beschl\u00fcssen mitzuwirken sowie ihr Stimmrecht auszu\u00fcben. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung und Regeln des Vereins einzuhalten und durchzusetzen, durch ihr Verhalten zum Wohle des Vereins beizutragen und mitzuhelfen, Schaden von ihm und seinen Mitgliedern abzuwenden.<\/li>\n\n\n\n
          2. F\u00f6rdernde Mitglieder haben das Recht, an Mitgliederversammlungen und anderen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

            \u00a77<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

            Mitgliederversammlung <\/strong><\/p>\n\n\n\n

              \n
            1. Die Mitgliederversammlung ist das h\u00f6chste Organ des Vereins.<\/li>\n\n\n\n
            2. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Die Einladung erfolgt durch den Vorstand mindestens vier Wochen vorher mit Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Benachrichtigung. Die Ladungsfrist kann in dringenden F\u00e4llen auf 48 Stunden verk\u00fcrzt werden und m\u00fcndlich erfolgen. In einem solchen Fall d\u00fcrfen keine Satzungs- und Beitragsordnungs\u00e4nderungen beschlossen werden. Antr\u00e4ge auf Erweiterung der Tagesordnung k\u00f6nnen bis eine Woche vor der Sitzung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden.<\/li>\n\n\n\n
            3. Ordentliche Mitgliederversammlungen sind unabh\u00e4ngig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst Versammlungen, auf denen Satzungs- und Beitragsordnungs\u00e4nderungen beabsichtigt sind, bed\u00fcrfen einer schriftlichen Einladung, aus der die vorgesehenen \u00c4nderungen eindeutig hervorgehen. Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer 2\/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<\/li>\n\n\n\n
            4. Der\/Die Schriftf\u00fchrerin) veranlasst die Ausfertigung einer Anwesenheitsliste und nimmt ein Beschlussprotokoll auf. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden, vom Versammlungsleiter und vom Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/li>\n\n\n\n
            5. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand nach angenommenem T\u00e4tigkeitsbericht des Vorstandes und Kassenbericht.<\/li>\n\n\n\n
            6. Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr jeweils zwei Jahre einen Vorstand.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

              \u00a78<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

              Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n

                \n
              1. Der Vorstand gew\u00e4hrleistet die Realisierung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins. Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins sein.<\/li>\n\n\n\n
              2. Zusammensetzung des Vorstandes: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister, Schriftf\u00fchrer, Pressesprecher. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann f\u00fcr seine restliche Amtszeit vom Vorstand ein Nachfolger bestellt werden. <\/li>\n\n\n\n
              3. Der Verein wird durch 2 Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.<\/li>\n\n\n\n
              4. Der Vorstand entscheidet durch Beschluss in Vorstandssitzungen, \u00fcber die eine Niederschrift zu fertigen ist. Die Einladung erfolgt mit einer Frist von zwei Wochen durch den Vorsitzenden bzw. bei seiner Verhinderung durch den Stellvertretenden Vorsitzenden.<\/li>\n\n\n\n
              5. Der Vorstand erstattet der Mitgliederversammlung j\u00e4hrlich Bericht.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                \u00a79<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

                Finanzen<\/strong><\/p>\n\n\n\n

                  \n
                1. Die Finanzarbeit erfolgt auf der Grundlage der von der Mitgliederversammlung best\u00e4tigten Pl\u00e4ne und Ordnungen.<\/li>\n\n\n\n
                2. Der Verein finanziert sich aus Beitr\u00e4gen, Zuwendungen und Spenden. H\u00f6he und Zahlungsmo- datit\u00e4ten der Mitglieds- und F\u00f6rderbeitr\u00e4ge werden in einer Beitragsordnung beschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                  \u00a710<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

                  Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n\n\n\n

                    \n
                  1. Es sind zwei Kassenpr\u00fcfer auf die Dauer von zwei Jahren zu w\u00e4hlen.<\/li>\n\n\n\n
                  2. Die Kassenpr\u00fcfer kontrollieren die finanzielle T\u00e4tigkeit des Vorstandes. Sie erstatten der Mitgliederversammlung j\u00e4hrlich Bericht<\/li>\n\n\n\n
                  3. Die Kassenpr\u00fcfer sind verpflichtet, mindestens nach Schluss eines Jeden Gesch\u00e4ftsjahres eine Pr\u00fcfung der Kasse, der B\u00fccher und Belege sowie der Konten unangemeldet vorzunehmen. \u00dcber jede Pr\u00fcfung haben sie dem Vorstand schriftlich Bericht zu erstatten.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                    \u00a711<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

                    Haftungsausschluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n

                    Aus Entscheidungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung k\u00f6nnen keine Ersatzanspr\u00fcche an die Vereinsmitglieder abgeleitet werden.<\/p>\n\n\n\n

                    \u00a712<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

                    Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n

                      \n
                    1. Die Aufl\u00f6sung muss mit 3\/4 Mehrheit der erschienenen ordentlichen Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ist die Absicht den Verein aufzul\u00f6sen, bekanntzugeben. Kommt keine V* Mehrheit der ordentlichen Mitglieder zustande, wird erneut geladen.<\/li>\n\n\n\n
                    2. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Gemeinde Schulzendorf.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                      \u00a713<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

                      Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n

                      Gesch\u00e4ftsjahr ist der 1.1. bis 31.12. per anno.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

                      Satzung des Vereins zur Wiederherstellung der Patronatskirche und des Dorfangers Schulzendorf e.V. Dorfstra\u00dfe 20 in 15732 Schulzendorf errichtet auf der Gr\u00fcndungsversammlung am 10.12.1999 in 15732 Schulzendorf,zuletzt ge\u00e4ndert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.02.2012 \u00a71 Name, Sitz und Gerichtsstand des Vereins Der Verein zur Wiederherstellung der Patronatskirche und des Dorfangers Schulzendorf mit Sitz in Schulzendorf und […]<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"jetpack_post_was_ever_published":false,"footnotes":""},"jetpack_shortlink":"https:\/\/wp.me\/P2Nhja-352","jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/patronatskirche.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/11844"}],"collection":[{"href":"https:\/\/patronatskirche.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/patronatskirche.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/patronatskirche.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/patronatskirche.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=11844"}],"version-history":[{"count":12,"href":"https:\/\/patronatskirche.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/11844\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":12753,"href":"https:\/\/patronatskirche.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/11844\/revisions\/12753"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/patronatskirche.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=11844"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}