Titel

Die evangelische Kirchengemeinde und unser Verein luden am 8. September gemeinsam zu einem Benefizkonzert zugunsten der Restaurierung der Orgelempore in der Patronatskirche ein.

Das Konzert fand in der Kreuzkirche statt, in der sich die Remler-Orgel seit 1986 befindet.

1868 bestätigte die Königliche Hofkammer 127 Taler für die Anschaffung einer Orgel für die Patronatskirche. Orgelbauer Wilhelm Remler erklärte sich bereit, die Orgel zu bauen. 1869 wurde sie eingebaut.

Das Konzert fand am Vorabend des „Tages des offenen Denkmals“ statt, welches unter dem Motto stand:„Entdecken, was uns verbindet“.

Peter Aumeier (Orgel) und Juliane Kunzendorf (Sopran) nahmen die Entstehungszeit der Orgel zum Anlass, insbesondere die Register der romantischen Orgel zu ziehen.

Aber nicht nur ein Konzert mit romantischen Musikwerken, in dem u.a. auch Werke von Mendelssohn-Bartholdy, Gounod und Rheinberger erklangen, erfreute die Zuhörer.
Pfarrer Kahlbaum reizte als Moderator die Lachnerven mit Anekdoten zur Entstehungsgeschichte der Orgel, als er das Verhältnis zwischen Pfarrer und Küster schilderte und vom Versuch des Küsters, eine Gehaltszulage vom König zu erwirken, da er ja nun auch noch Organist sei.

Frau Dr. Burmeister hatte diese amüsanten Geschichten bei der Recherche über die Orgelgeschichte entdeckt.

Zum Abschluss des Konzertes sangen alle das Lied „Lobet den Herren“, das zur Einweihung der Orgel 1869 von der Gemeinde damals auch gesungen wurde.

Anschließend lud die evangelische Kirchengemeinde alle Gäste zum Gespräch bei einem Glas Wein ein. Damit klang ein gelungener Abend in angenehmer Atmosphäre aus.

Marlis Krägel/ Herbert Burmeister

Schreiben der Königlichen Hofkammer an den Küster Zernik

“Auf die Eingabe vom 9. October v. J. eröffnen wir Ihnen, das wir uns nicht veranlasst finden, Ihnen für das Spielen der Orgel in der Kirche Schulzendorf eine zusätzliche Remuneration (Vergeltung, Gabe, Lohn – H.B.) aus der Schulzendorfer Kirchgasse zu bewilligen, da Sie ohne Orgel zum Vorsingen beim Gottesdienst verpflichtet seien würden, und Ihnen durch die von Ihnen selbst gewünschte Anschaffung der Orgel nicht eine Erschwerung Ihrer Mühenaufwendung sondern im Gegentheil eine Erleichterung zu Theil geworden ist. Ihr Anspruch auf Bewilligung einer Remuneration kann daher nicht für begründet erachtet werden.

Berlin den 14. Januar 1870

Aus dem Kirchenarchiv Schulzendorf

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